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Unbelehrbare Steuervögte
23.10.08 - 11:00 / Autor: Nationalrat Hans Rudolf Gysin

Liestal/Bern - Die schweizerische Steuerkonferenz (SSK) - die privat organisierten Steuervögte in den Kantonen - will klammheimlich die Vermögenssteuer der Inhaber von nicht kotierten Aktien verdreifachen. Die KMU-Wirtschaft und mit ihr die Wirtschaftskammer verurteilen dieses erneut selbstherrliche Vorgehen unter bewusster Umgehung der demokratisch legitimierten Legislativen. Die KMU-Wirtschaft mit ihren Verbänden wird die SSK-Pläne mit aller Kraft bekämpfen.


Die Steuervögte holen sich ihr Geld dort, wo sie es am meisten vermuten.

Die Steuervögte holen sich ihr Geld dort, wo sie es am meisten vermuten.

Man hätte eigentlich annehmen müssen, dass die SSK aus dem Fall «Neuer Lohnausweis» Lehren gezogen hat. Doch leider scheint dies nicht der Fall zu sein. Diese Leute sind wohl unbelehrbar.

Neues Lohnausweis-Debakel?
Denn: Schon beim neuen Lohnausweis wollte die SSK zuerst massive Erhöhungen des Steuersubstrats durchboxen, musste aber unter dem Druck der Wirtschaft - insbesondere aus KMU-Kreisen und im Nationalrat energisch auch durch den Schreibenden - um einiges zurückbuchstabieren. Jetzt setzen die kantonalen «Steuervögte» erneut zum Angriff an und bedienen sich der gleichen undemokratischen und unfairen Methoden. Das heisst: bewusste Umgehung der Legislativen - der gesetzgebenden Gewalt insbesondere im Bund. Damit bestätigt sich erneut, was der «Standpunkt» in seiner Ausgabe Nr. 233 vom 2. Mai 2008 provokativ formuliert hatte: Die Kantone mit ihren unzähligen Konferenzen - auch der SSK - betätigen sich in zunehmendem Masse als Schattenparlamente und -exekutiven, die sich oft genug über die demokratischen Spielregeln und Instanzen einfach hinwegsetzen, um ihre meist fiskalischen Interessen durchzusetzen.

Bisher bewährte Praxis
Im vorliegenden Fall hat die SSK die Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert im Visier - also die Bewertung von nicht kotierten Aktien und GmbH-Anteilen. Dazu gibt es eine SSK-Wegleitung aus dem Jahr 1995, die 2006 unwesentlich überarbeitet worden ist. Dabei wurde die Grundformel für die Bewertung so angesetzt: zweimal Ertragswert und ein Substanzwert, geteilt durch drei. KMU, die keinen Ertrag erwirtschaften konnten, wurden somit zu einem Drittel des Substanzwertes bewertet. Im Jahre 2004 waren das nach Berechnungen der Vereinigung der Privaten Aktiengesellschaften (VPA) rund 55 Prozent aller Gesellschaften in der Schweiz. Die Bewertung ist massgebend für die Vermögenssteuer der Inhaber von nicht kotierten Aktien oder GmbH-Anteilen. Diese Praxis hat sich aus Sicht der KMU-Wirtschaft bis heute im Grossen und Ganzen bewährt.

Neu: Steuern verdreifacht
Nun hat die SSK die «Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer» im Alleingang überarbeitet. Als Mindestwert eines KMU soll neu der «Substanzwert zu Fortführungswerten» gelten. Diese Änderung führt laut VPA für mehr als die Hälfte aller KMU zu einer Verdreifachung des Steuerwertes, die somit - bezogen auf den Anteil an einer KMU - logischerweise zu einer Verdreifachung der Vermögenssteuer für die Inhaber von KMU führt. Eine derartige Erhöhung der Vermögenssteuer ohne Gesetzesänderung ist absolut inakzeptabel! Es kann nicht sein, dass die Verwaltung selbstherrlich durch die Hintertür  Steuererhöhungen einführt, ohne dass die betroffenen Kreise konsultiert werden!

Ab 1. Januar 2011 «scharf gestellt»
Die neue Wegleitung soll bereits am 1. Januar 2009 in Kraft treten, die umstrittene Bestimmung des Substanzwertes als Mindestwert (Randziffer 36) nach einer dreijährigen Übergangsfrist am 1. Januar 2011. Fairerweise ist anzumerken, dass die neue Wegleitung für KMU-Inhaber, deren Eigenkapitalrendite höher als 10,5 Prozent ist, zu Steuererleichterungen führen würde. Allerdings würde davon nur eine Minderheit - nach Berechnungen der VPA etwa 28 Prozent - profitieren.

KMU-Wirtschaft wird kämpfen!
Die KMU-Verbände in Bund und Kantonen werden sich dafür einsetzen, dass die SSK-Pläne zur Makulatur werden. Kürzlich hat Nationalrat und SGV-Vorstandsmitglied Jean-François Rime eine Interpellation eingereicht, in der er den illegalen SSK-Alleingang kritisiert und dem Bundesrat unbequeme Fragen zur Wegleitung stellt. Der SGV hat zudem in einem Brief von der SSK den Abbruch der Übung verlangt. Pikanterweise wird sich mit der Angelegenheit wohl auch Eveline Widmer-Schlumpf als Stellvertreterin des erkrankten Hans-Rudolf Merz befassen müssen. Dazu muss man natürlich wissen, dass sie sich beim «Neuen Lohnausweis» als Präsidentin der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren voll hinter die SSK und gegen die KMU gestellt hatte. man darf gespannt sein, ob Frau Widmer-Schlumpf als Bundesrätin etwas dazugelernt hat ...







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