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Beschwerde-Missbrauch endlich stoppen!
10.11.08 - 17:00 / Autor: Landrat Christoph Buser

Liestal - Der Abstimmungskampf um die Verbandsbeschwerde-Initiative ist nunmehr voll entbrannt. Und wie erwartet, suggerieren die Gegner der Initiative - die vom Beschwerderecht profitierenden Organisationen -, dass die Initiative quasi den Umweltschutz abschaffen wolle. Das ist absurd. Denn nach wie vor gilt in der Schweiz eine der weltweit schärfsten Umweltschutz-Gesetzgebungen - auch nach Annahme der Initiative. Teilweise abgeschafft werden soll hingegen das jahrelang von einzelnen Organisationen schamlos missbrauchte Beschwerderecht


Durch VCS-Einsprache gestoppt: Tram-Anbindung des Einkaufszentrums Grüssen.

Durch VCS-Einsprache gestoppt: Tram-Anbindung des Einkaufszentrums Grüssen.

Es ist irgendwie bezeichnend,  dass die beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen in ihrer Gegenpropaganda zur Verbandsbeschwerde-Initiative jetzt symbolisch mit einem halbwegs abgeholzten Baum operieren. Knüpfen sie damit an die unselige Waldsterbe-Debatte der 80er-Jahre an, die zu einer masslosen Überregulierung und zu unzähligen sinnlosen Gesetzen geführt hat, die Umweltorganisationen jedoch gross und wohlhabend gemacht hat? Nur: Diese Waldsterbe-Hysterie hat sich im Nachhinein als völlig grundlos herausgestellt. Dem Schweizer Wald geht es weiterhin recht gut. Die damalige Wachstumsschwäche des Waldes kann sich auch heute noch niemand wirklich erklären.

Abschaffung Umweltschutz? Blödsinn!
Was damals offensichtlich funktioniert hatte - nämlich mit dem Faktor Angst zu operieren - soll anscheinend auch jetzt wieder dazu herhalten, die Verbandschbeschwerde-Initiative zu verhindern. Deshalb sei einmal mehr ganz klar hervorgehoben, worum es bei dieser Initiative tatsächlich geht: Es geht schlicht und einfach darum, dem jahrelangen Missbrauch eines Beschwerderechts durch einzelne - nicht alle! - beschwerdenberechtigte Verbände endlich den Riegel zu schieben. Die ganze Palette der Schweizer Umweltschutzgesetze und -verordnungen - sie gehören weltweit zu den schärfsten - bleibt damit nach wie vor in Kraft. Von einer Abschaffung des Umweltschutzes kann im Ernst keine Rede sein!

Demokratische Entscheide - nicht ideologische Willkür
Konkret will die Initiative nämlich eine neue Bestimmung in die Bundesverfassung aufnehmen, wonach das Verbandsbeschwerderecht in Umwelt- und Raumplanungsangelegenheiten gemäss Art. 74-79 BV ausgeschlossen ist bei:
-Erlassen, Beschlüssen und Entscheiden, die auf Volksabstimmungen in Bund, Kantonen oder Gemeinden beruhen. 
-Erlassen, Beschlüssen und Entscheiden der Parlamente des Bundes, der Kantone oder Gemeinden. 

Diese wirkungsvolle Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts geht davon aus, dass nach demokratisch gefällten Volksentscheiden oder Parlamentsbeschlüssen die Bewilligungsbehörden für die Erteilung der baurechtlichen Bewilligung zuständig sind und dabei das massgebende Recht anwenden. Das Verbandsbeschwerderecht hat sich also ganz klar den demokratischen Grundregeln unterzuordnen, wonach nicht mehr willkürlich einige wenige Fundamentalisten quasi über eine Projekt entscheiden können, sondern eine Mehrheit der in der Regel direkt betroffenen Legislative bzw. Stimmbevölkerung. Dass sich in der demokratischen Meinungsbildung selbstverständlich auch die Umweltorganisationen mit ihren Meinungen einbringen können, wird damit ja nicht verhindert.

Mehr konstruktive Mitarbeit erforderlich
Das heisst in der neuen Praxis: Inskünftig können sich die beschwerdeberechtigten Verbände in der Entwicklungsphase eines Projektes nicht mehr nur vornehm zurücklehnen, bis die tatsächlich betroffene Bevölkerung bzw. die Parlamente vor Ort - nach einem meist intensiven Vernehmlassungs- und auch Abstimmungsverfahren - einer Kompromisslösung zugestimmt haben und ein Projekt baureif vorliegt.
Die Verbände können dann nicht mehr in letzter Stunde das ganze Projekt mit dem Marsch durch die Instanzen meist jahrelang sowie mit einem zusätzlichen enormen Kostenaufwand für die Investoren blockieren. Dies oft genug mit absurden und spitzfindigen Argumenten, die sich bei genauerer Betrachtung häufig als geradezu umweltbelastend erweisen. Und dies auch nicht mehr mit der Konsequenz, dass Projekte vom Investor gestoppt bzw. redimensioniert werden, die einen im Sinne des Umweltschutzes nachweislichen Mehrwert gebracht, aber zum Beispiel auch Arbeitsplätze geschaffen hätten.

Missbrauchsbeispiel «Grüssen»
Dass solche Missbrauchsmechanismen speziell beim Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) Realität sind, zeigen unzählige Beispiele der jüngeren Vergangenheit - auch und gerade in unserer Region. Der Standpunkt hat sich mehrfach ausführlich mit dem Beschwerderechtsmissbrauch des VCS bei einem Neubauprojekt der IKEA (bzw. weiterer Unternehmen) im Prattler Einkaufszentrum «Grüssen» befasst. Dort ging es - kurz zusammengefasst - um ein Bauvorhaben, mit dem ein attraktiver Ausbau der Tramverbindung, über 500 Arbeitsplätze sowie Investitionen von rund 50 Mio. Franken vorgesehen waren. Das Projekt wurde in enger Koordination und Mitsprache mit der Gemeinde Pratteln erarbeitet und schliesslich im Einwohnerrat mehrheitlich gutgeheissen. Doch erst kurz vor Ende der Projektauflage meldete der VCS Region Basel seine Verbandsbeschwerde an. Ein jahrelanger spitzfindiger Händel - hauptsächlich um einige Kunden- und Mitarbeiter-Parkplätze - war damit unausweichlich.

Minus 20 Mio. Franken und minus 200 Arbeitsplätze
IKEA redimensionierte deshalb notgedrungen sein Projekt mit dem Resultat: minus 20 Mio. Franken Investitionen in die regionale KMU-Wirtschaft und minus 200 Arbeitsplätze. Die weiteren Neubauprojekte anderer Firmen im «Grüssen» sind «dank» VCS-Beschwerde noch immer hängig. IKEA hat vor kurzem seine redimensionierten Neubauten in Betrieb genommen.
Solche eindeutigen Missbräuche des Verbandsbeschwerderechts sollen dank der Verbandsbeschwerde-Initiative in Zukunft nicht mehr möglich sein. Nicht weniger - aber auch nicht mehr.

Beschwerdeverbände laufen jetzt Sturm
Ganz klar, dass die beschwerdeberechtigten Organisationen gegen diese Initiative Sturm laufen. Sie verlieren damit ein Machtinstrument, das sie ganz geschickt ausgenutzt haben: Einerseits soll es - angesichts drohender Beschwerden - vereinzelt zu Zahlungen der Investoren an einzelne Organisationen gekommen sein, andererseits wurden die Beschwerden marketingmässig zur Akquisition von Spenden und Mitgliedern ausgeschlachtet. Mit der Reduktion des Verbandsbeschwerderechts wären die Organisationen wieder gezwungen, an Projekten von Anfang an konstruktiv mitzuarbeiten und auch um Kompromisse zu ringen - eine «Mühsal», die Ideologen ohnehin zuwider ist. Sie betätigen sich lieber «nach Lust und Laune» wie die Scherbenrichter und damit als Quasi-Entscheidungsinstanz bei Bewilligungen von Bauprojekten.

Rechtsstaat oder Demokratie?
So erstaunt es auch nicht, dass  von den beschwerdeberechtigten Verbänden derzeit auch Staatsrechtler bemüht werden, welche «messerscharf» beweisen wollen, dass die demokratischen Rechte - wie sie mit der Teilabschaffung der Verbandsbeschwerde neu gestärkt werden sollen - eigentlich dem Rechtsstaat unterzuordnen seien.
Diese Argumentation verwundert doch sehr - gerade beim Verbandsbeschwerderecht. Klar ist, dass die Verbandsbeschwerde ein Recht ist, das mit den demokratischen Instrumenten - also durch Entscheide von Legislativen und Stimmbevölkerung - an die Organisationen erteilt worden ist. Und es ist nicht einzusehen, weshalb dieses Recht durch demokratische Instrumente nicht wieder angepasst werden kann. Dies erst recht, wenn die Praxis zeigt, dass ein Recht unter dem Strich immer wieder zum Kochen eigener Süpplein missbraucht wird - allen voran vom VCS.

Rechte - aber auch Pflichten
Rechte beinhalten doch auch Pflichten - in diesem Fall zur Anwendung des Beschwerderechts mit «Augenmass». Wird diese Pflicht immer wieder verletzt, so muss mit demokratischen Mitteln korrigiert werden. Die Verbandsbeschwerde-Initiative, über die wir am 30. November demokratisch zu bestimmen haben, korrigiert also in erster Linie Missbräuche sowie missachtete Pflichten.
Bedenken zur Rechtsstaatlichkeit der Initiative sind da mehr als nur fragwürdig, denn sonst hätten wir in unserem Land zum Beispiel noch immer die Todesstrafe, die mindestens noch bis Ende der 30er-Jahre des letzten Jahrhunderts in einigen Kantonen absolut dem Rechtsstaat entsprochen hat. Sie wurde schliesslich gesamtschweizerisch demokratisch abgeschafft in der Erkenntnis, dass eine solche Strafe eines Landes wie der Schweiz nicht mehr würdig ist.

JA zur Verbandsbeschwerde-Initiative
Das Heulen auf Vorschuss der Beschwerdeverbände ist unangebracht. Sie hatten es in den vergangenen Jahrzehnten selbst in der Hand, eigentliche Beschwerdemissbräuche über ihre Dachorganisation zu stoppen. Sie haben es nicht getan. Deshalb muss die Stimmbevölkerung jetzt demokratisch eingreifen:
Mit einem klaren JA zur Verbandsbeschwerde-Initiative!







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